Gesetzliche Gesundheitsleistungen

 

Krebsvorsorge

Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal jährlich eine Krebsvorsorge in Anspruch nehmen.
Wir führen zunächst ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, in dem wir auf alle Ihre Fragen eingehen. Die anschließende gynäkologische Untersuchung ist in der Regel nicht schmerzhaft. Es folgt die Abnahme des Krebsabstrichs aus dem Gebärmutterhals (PAP-Abstrich), ein Abtasten von Gebärmutter und Eierstöcken sowie der Brust. Mit dem PAP-Abstrich kann man entzündliche Veränderungen und Krebsvorstufen erkennen.

Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt der PAP-Abstrich mit dem HPV Test nur noch alle 3 Jahre.

Ab dem 50. Lebensjahr werden Sie automatisch alle zwei Jahre zum Mammographiescreening eingeladen.
Der immunologische Stuhltest wird Ihnen ab dem 50. Lebensjahr jährlich angeboten.
Ab dem 55. Lebensjahr können Sie eine Darmspiegelung durchführen lassen oder nehmen alle zwei Jahre den immunologischen Stuhltest in Anspruch.

 

Chlamydien-Test
Bis zum 25. Lebensjahr können Sie den Chlamydientest kostenlos in Anspruch nehmen.
Chlamydien sind Bakterien und gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Eine Infektion kann jahrelang beschwerdefrei bleiben. Bei einem chronischen Verlauf kann es durch die Infektion zu unspezifischen Unterbauchschmerzen und Unfruchtbarkeit bei Frauen kommen. Eine nachgewiesene Infektion mit Chlamydien im Urin oder im Zervixabstrich kann problemlos mit Antibiotika therapiert werden.

 

Tumornachsorge
Bei Patientinnen, die an Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs oder Genitalkrebs erkrankt sind, erfolgt nach Diagnosestellung ein ausführliches Gespräch, gerne mit Familienangehörigen. Wir entscheiden zusammen über Therapiemöglichkeiten und die Auswahl des Krankenhauses. Die Nachsorgeuntersuchungen entsprechen den Nachsorgerichtlinien des Disease-Management-Programms.

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